Jugendfreizeit nach Grömitz an die Ostsee
Der Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen veranstaltet vom 01. bis 08. August eine Ferienjugendfreizeit nach Grömitz an der Ostsee. Die Anreise erfolgt gemeinsam mit dem Zug. Untergebracht sind die Teilnehmenden in einem Jugendübernachtungshaus in Laufweite zum Ostseestrand, das zudem über eine eigene Turnhalle sowie einen Garten verfügt.
- Alter: 14 - 18 Jahre
- Datum: 01.08. - 08.8.2026
- Teilnehmerbeitrag: 620,- €, Geschwisterermäßigung 20% (für das zweite, 40% für jedes weitere Geschwisterkind)
- Leistungen inkl. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung und pädagogische Betreuung
- Anmeldeschluss: 15.07.2026
Im Mittelpunkt der Freizeit stehen Windsurfen, Erholung und abwechslungsreiche Tage am Meer. Die Jugendlichen erwartet ein Programm, das Zeit am Strand, sportliche Aktivitäten und entspannte Urlaubstage an der Ostsee miteinander verbindet.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis von 170 Euro einen mehrtägigen Windsurfkurs zu buchen - die Teilnehmerkosten betragen dann 790 Euro!
Mit dem Angebot schafft der KJR Garmisch-Partenkirchen eine Ferienfreizeit, die Bewegung, Strandurlaub und sommerliche Erlebnisse in besonderer Umgebung miteinander verbindet.
Fragen & Infos:
info@kjr-gap.de
Tel. 08821 2577
Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.
Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.
Bei Absagen bis
- 150. Tag vor Reisebeginn fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
- 149.-60.Tag vor Reisebeginn 15%
- 59.-30. Tag vor Reisebeginn 30%
- 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60%
- 14.-07. Tag vor Reisebeginn 80%
- 06.-01. Tag vor Reisebeginn 95%
- Am Abreisetag 100% des Reisepreises
Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.
Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.
Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.