9. Richtlinien für die Förderung von Beiträgen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

1. Allgemeines

  • Förderanträge können von jungen Erwachsenen ab 18 Jahren mit dem Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werden.
  • Der Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu erbringen.
  • Der Antrag ist auf dem vom KJR erstellten Formblatt zu stellen.
  • Die Förderung wird nur gewährt, wenn der Antrag mit einer Bestätigung des Anbieters eingereicht wird.
  • Die Förderung wird direkt auf das Konto des Vereins/Anbieters überwiesen.
  • Der Antrag muss mit Beginn der Maßnahme beim KJR eingehen. Die Förderung kann nicht rückwirkend erbracht werden.

2. Förderbare Maßnahmen

Es können Aufwendungen übernommen werden, die es den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen, in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen mitzumachen, sich zu engagieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.

Die Förderung kann individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern
  • die Teilnahme an Freizeiten

 

3. Umfang der Förderung

  • Die Förderung erfolgt individuell nach Bedarf für 12 Monate, danach kann ein Folgeantrag gestellt werden
  • Höchstsatz pro Person pro Jahr: 150 Euro
  • Höchstsatz kann auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden
  • Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe richtet sich nach der Haushaltslage und Anzahl der gestellten Anträge.
  • Falls die Zuschussmittel vorzeitig – d. h. während des laufenden Geschäftsjahres – verbraucht sind, können keinerlei Zuschüsse mehr gewährt werden.
  • Unberechtigt, aufgrund falscher Angaben beantragte Zuschüsse werden vom KJR zurückgefordert. Weitere Maßnahmen behalten sich der KJR und der Landkreis vor.
  • Der Kreisjugendring und das Revisionsamt des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sind jederzeit berechtigt, Rechnungs- und Kassenprüfungen durchzuführen.