2. Zuschüsse für Maßnahmen der außerschulischen Bildung und Begegnung
2.1. Zweck der Förderung
Kinder- und Jugendveranstaltungen sind förderungswürdig, wenn sie an den Interessen junger Menschen anknüpfen. Sie sollen von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden können. Sie sollen zur Selbstbestimmung, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
2.2. Förderungsvoraussetzungen
Zuschüsse werden teilnehmerbezogenen für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt.
Die Gruppe muss mindestens sechs Teilnehmer umfassen. Bei je angefangenen acht Teilnehmern kann ein Gruppenleiter berücksichtigt werden.
Die Mindestdauer einer Maßnahme beträgt sechs Stunden
2.3. Umfang der Förderung
2.3.1. Tagesveranstaltungen
- 3,00 € je TeilnehmerInnen und BetreuerInnen
- 6,00 € je BetreuerInnen mit gültiger Juleica
2.3.2. Mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens einer Übernachtung
- 6,00 € je TeilnehmerIn
- 7,00 € je BetreuerIn
- 21,00 € je BetreuerInnen mit gültiger Juleica
2.3.3. Für die Bezuschussung gelten folgende Höchstsätze:
- Pro Tag: 225,00 €
- maximal: 10 Tage
Sofern Teilnehmer aus anderen Landkreisen an den Maßnahmen teilnehmen, werden grundsätzlich nicht mehr als drei dieser Personen im Rahmen der Gruppe berücksichtigt.
2.4. Verfahren / Antragstellung
2.4.1. Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antrag mit einer Ausschreibung oder Einladung und einer Teilnehmerliste bei der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings eingereicht wird. Anstelle einer Ausschreibung oder Einladung kann auch ein kurzer Veranstaltungsbericht eingereicht werden.
2.4.2. Die Zuschüsse richten sich nach Anzahl der Tage und Teilnehmer. Es werden nur Teilnehmer / Betreuer mit Angabe des Wohnortes und eigenhändiger Unterschrift berücksichtigt.
2.4.3. Die Anträge sind spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme beim Kreisjugendring einzureichen.