KJR goes to Brüssel

KJR goes to Brüssel

Was passiert eigentlich im Europaparlament und warum gibt´s das überhaupt? Wer sitzt denn da in Brüssel und was sind deren Jobs? Alle diese Fragen und noch viele mehr wollen wir in Erfahrung bringen und fahren deshalb einfach mal in eine der beiden Hauptsitze des EU-Parlaments. Dabei wollen wir eine*n Abgeordnete*n treffen, ins Haus der Europäischen Geschichte gehen und uns das Parlamentarium anschauen. Außerdem wollen wir uns informieren, was wir als Jugendliche in der Politik bewegen können und wie das geht. Und natürlich dürfen ausgiebige Stadtbummel, Museumsbesuche und Kunst und Kultur nicht zu kurz kommen. Was davon entscheidet die Gruppe an einem Kennenlern- und Infoabend am 5. März (Ort wird noch bekanntgegeben). Interesse? Dann melde Dich bald an, es gibt nicht viele Plätze!

Infos bekommst du telefonisch von Mo - Do von 8:00 – 13 Uhr unter 08821-752195 oder per Email bei anke.stoehrer@kjr-gap.de .

Alter: ab 14 Jahre

Datum: 01.04. - 06.04.2024

Teilnehmerbeitrag: nur 220.- € inkl. Anreise, Übernachtung, Frühstück, Eintritte, ÖPNV, Geschwisterermäßigung 20% (für das zweite und jedes weitere Geschwisterkind).
Bei besonderem Bedarf kann der Teilnehmerbetrag bezuschusst bzw. übernommen werden.

Anmeldung ab: 08.01.2024
Anmeldeschluss: 04.03.2024

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Teilnahmebedingungen Jugendreise

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Absagen bis

  • 59.-30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • 14.-07. Tag vor Reisebeginn 80%
  • 06.-01. Tag vor Reisebeginn 95%
  • Am Abreisetag 100% des Reisepreises

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.