Ferienfahrt Europa Park

kjr goes to Europa Park & Wasserwelt Rulantica

 

Drei Tage Adrenalin pur im Europa-Park und der neuen Wasserwelt Rulantica! In den Osterferien fahren wir mit dem Reisebus von Oberammergau über Garmisch-Partenkirchen nach Rust. Vom Rausch der Achterbahnen erholen wir uns im Camp Resort des Parks. Übernachtet wird wie im Wilden Westen in Tipi-Zelten. Vom reichhaltigen Frühstücksbuffet gestärkt geht es den zweiten Tag in den Park. Nach einer weiteren abenteuerlichen Nacht im Tipi-Dorf stärken wir uns nochmal mit einem super Frühstück, bevor wir die neue Wasserwelt Rulantica erkunden. Anschließend geht’s wieder mit unserem Reisebus nach Hause.

  • für Jugendliche ab 12 Jahren
  • MO, 25.03.24 – MI, 27.03.24 (Abfahrt in Gap 3:30 Uhr früh (3:00 Uhr in Ogau, 3:15 Uhr in Oberau, 3:45 Uhr in Grainau) - Rückkehr ca. 24:00 Uhr
  • Early Bird Special (bis 15.02.2024): 360,- €, danach 385,- € (Geschwisterermäßigung 20%)
  • Leistungen inkl.: Reisekosten, 2 x Frühstück, 2 Übernachtungen, 2-Tages-Eintritt Europa-Park, 1 Tages-Eintritt Rulantica, pädagogische Betreuung
  • Leistungen exkl.: Frühstück am Anreisetag, Mittag- und Abendessen
  • Anmeldeschluss: 10.03.2024

Fragen & Infos?
info@kjr-gap.de
Tel. 08821 2577

-> online Anmeldung Europapark

Allg. Teilnahmebedingungen Europapark

Teilnahmebedingungen und Hinweise für Europa-Park-Fahrt

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Absagen bis

  • 30. Tag vor Reisebeginn fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
  • 29.-14.Tag vor Reisebeginn 50%
  • 13.-01. vor Reisebeginn 80%
  • am Abreisetag 100% des Reisepreises.

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die BetreuerInnen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.