Kanu - Abenteuer – Fahrt

Du hast Lust auf ein kleines Abenteuer, bist aber noch nie Kanu gefahren? Und mit dem Sport hast du es auch nicht so sehr, kannst aber Schwimmen? Dann bist du bei unserer Kanu – Reise in Frankreich genau richtig! Denn der Tarn ist ein eher gemütlicher Fluss, der durch wilde Natur führt. Natürlich bekommst du eine ausgiebige Einführung in das Kanufahren und sitzt nicht durchgehend im Boot: auf der Fahrt kannst du zwischendurch mal eine Höhle erforschen, im Fluss baden, vom Felsen ins Wasser springen oder die kleinen Städte am Flussufer entdecken. Und natürlich jede Menge Spaß mit der Gruppe haben! Übernachtet wird auf Campingplätzen direkt am Ufer, wo Zelte bereitstehen und du bekocht wirst. Klingt spannend? Dann schnell anmelden und die Vorfreude genießen!

Alter: 13 - 17 Jahre

Datum: 23.8. - 31.8.2024

Teilnehmerbeitrag: Early Bird Special (bis 29.02.2024): 490,- €, danach 550,- €, Geschwisterermäßigung 20% (für das zweite, 40% für jedes weitere Geschwisterkind)

Leistungen inkl. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung, Kanuausrüstung und pädagogische Betreuung

Anmeldeschluss: 16.06.2024

Fragen & Infos:
info@kjr-gap.de
Tel. 08821 2577

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Allg. Teilnahmebedingungen Jugendreise

Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Rahmen der ausgeschriebenen Altersgruppe.
Anmeldungen werden nur schriftlich (Anmeldeabschnitt) oder mit dem Anmeldeformular auf der Homepage berücksichtigt.

Der Rücktritt von einer Maßnahme kann nur schriftlich erfolgen.

Bei Absagen bis

  • 150. Tag vor Reisebeginn fällt eine Verwaltungspauschale von 12,-€ an
  • 149.-60.Tag vor Reisebeginn 15%
  • 59.-30. Tag vor Reisebeginn 30%
  • 29.-15. Tag vor Reisebeginn 60%
  • 14.-07. Tag vor Reisebeginn 80%
  • 06.-01. Tag vor Reisebeginn 95%
  • Am Abreisetag 100% des Reisepreises

Bei Absagen der Maßnahme durch den Kreisjugendring Garmisch-Partenkirchen mangels Teilnehmer oder auf Grund höherer Gewalt besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Betrages. Absagen erfolgen in Schriftform.

Die Teamer_innen des Kreisjugendrings haben während der Freizeitmaßnahme die Aufsichtspflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Jugendlichen; Regeln, Ge- und Verbote sind einzuhalten. Kosten für einen etwaigen Rücktransport, die aufgrund massiven Fehlverhaltens, Gefährdung Einzelner bzw. der Gruppe oder auf Veranlassung der Erziehungsberechtigten entstehen, hat der Teilnehmer bzw. haben die Erziehungsberechtigten zu tragen.

Mit ihrer Unterschrift erteilen die Erziehungsberechtigten die Erlaubnis zur Teilnahme am gesamten Freizeitprogramm und erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Einschränkungen an der Teilnahme des Programms sowie Hinweise auf Erkrankungen, Allergien und die Einnahme von Medikamenten sind vorab der Geschäftsstelle mitzuteilen.